Die Parteien streiten über eine betriebsbedingte Kündigung.
Die am 19. April 1946 geborene Klägerin war seit dem 1. Juni 1981 bei der ehemaligen Beklagten und jetzigen Gemeinschuldnerin bzw. deren Rechtsvorgängerin als Sekretärin der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Rechnungswesen beschäftigt. Die Gemeinschuldnerin erbrachte Dienstleistungen auf dem Gebiet der Organisation, Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenverwaltung. Im Betrieb der Gemeinschuldnerin arbeiteten regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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