Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.08.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit einer fristlosen und einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung.
Der Kläger ist seit dem Januar 2002 bei der Beklagten als Versandhelfer beschäftigt. Ab dem 12.01.2012 war der Kläger arbeitsunfähig krankgeschrieben. Am 03.02.2012 wurde der Kläger an der rechten Leiste operiert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|