Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger die Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie seine Weiterbeschäftigung geltend. Ferner verlangt er Schadensersatz sowie die Fortzahlung seiner Vergütung.
Der am 28.03.1961 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 01.10.2003 bei der Beklagten als Werkstattleiter zu einem monatlichen Bruttogehalt von 3.400,00 EUR beschäftigt.
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