Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 09. November 2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtsmäßigkeit zweier ordentlicher Kündigungen.
Die Beklagte ist ein australisches Bankinstitut, das unter anderem in A eine Niederlassung unterhält.
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