ArbG Berlin, vom 30.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 20996/93
Kündigungsschutzgesetz: Anwendbarkeit - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers
LAG Berlin, Urteil vom 28.10.1994 - Aktenzeichen 6 Sa 95/94
DRsp Nr. 2002/8025
Kündigungsschutzgesetz : Anwendbarkeit - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers
Nach der Fassung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG als Ausnahmevorschrift trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er in seinem Betrieb regelmäßig höchstens fünf Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt. Allerdings bleibt es Sache des Arbeitnehmers, der aufgrund seiner Tätigkeit Einblick in die personelle Entwicklung und den zeitlichen Umfang der Beschäftigung der einzelnen Kollegen hat, sich zu den Angaben des Arbeitgebers substantiiert einzulassen.