LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.10.1996
15 Ta 279/96
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 ; KSchG § 5 ;
Fundstellen:
DB 1997, 384
LAGE § 5 KSchG 1969 Nr. 82
NZA-RR 1997, 211
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 579/95 - 30.05.96,

Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - faires Verfahren

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.10.1996 - Aktenzeichen 15 Ta 279/96

DRsp Nr. 2001/15084

Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - faires Verfahren

Zur Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 5 KSchG (Fortführung von BVerfG DRsp-ROM Nr. 1995/10085), wenn die Klage versehentlich an ein unzuständiges Gericht adressiert ist und von diesem verzögert an das (zuständige) Arbeitsgericht weitergeleitet wird.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 ; KSchG § 5 ;

Gründe:

Der Kläger war seit 1974 bei der Gemeinschuldnerin tätig; am 06. September 1995 standen bei ihr jedenfalls 25 Arbeitnehmer in Arbeitsverhältnissen. Dem Kläger wurde vom Beklagten - er war unter dem 07. September zum Konkursverwalter ernannt worden - mit Schreiben vom 11. September 1995 ordentlich gekündigt. Das Kündigungsschreiben wurde dem Kläger am 11. September 1995 ausgehändigt.