Kündigungsschutzverfahren: Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage - Rechtsnatur
LAG Baden-Württemberg, vom 04.04.1989 - Aktenzeichen 8 Ta 4/89
DRsp Nr. 1992/11686
Kündigungsschutzverfahren: Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage - Rechtsnatur
1. Ein "vorsorglich" gestellter Antrag auf nachträgliche Klagezulassung ist kein echter Hilfsantrag, sondern ein im Fall der Versäumung der Frist des § 4KSchG der Durchsetzung des Hauptantrags dienender Rechtsbehelf eigener Art (entgegen BAG, Urteil vom 05.04.1984 - 2 AZR 67/83 - DRsp-ROM Nr. 1992/6585 -; Urteil vom 28.04.1983 - 2 AZR 438/81 - DRsp-ROM Nr. 1996/16120 -).2. Über ihn ist deshalb stets vorrangig zu entscheiden, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Möglichkeit der Versäumung der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht auszuschließen ist.