SG Lübeck, Urteil vom 02.10.2008 - Aktenzeichen S 14 KR 1066/07
DRsp Nr. 2008/20668
Künstlereigenschaft eines Diskjockeys
Kein Künstler nach dem KSVG ist ein Diskjockey, der lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt, weitgehend unverändert abspielt und dazu verbindende Texte spricht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]