BVerwG - Beschluss vom 28.11.2018
2 B 35.18
Normen:
SVG § 55c Abs. 1 S. 3; SG § 45 Abs. 2;
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 16.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 11620/17

Kürzung der Versorgungsbezüge eines in den Ruhestand versetzten Berufssoldat aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs; Antrag auf Neuberechnung des Auszahlungsbetrags eines Ruhegehalts unter rückwirkender Aussetzung der Kürzung bis zum Erreichen der im Bundespolizeibeamtengesetz bestimmten Altersgrenze

BVerwG, Beschluss vom 28.11.2018 - Aktenzeichen 2 B 35.18

DRsp Nr. 2019/1641

Kürzung der Versorgungsbezüge eines in den Ruhestand versetzten Berufssoldat aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs; Antrag auf Neuberechnung des Auszahlungsbetrags eines Ruhegehalts unter rückwirkender Aussetzung der Kürzung bis zum Erreichen der im Bundespolizeibeamtengesetz bestimmten Altersgrenze

Tenor

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 13 115 € festgesetzt.

Normenkette:

SVG § 55c Abs. 1 S. 3; SG § 45 Abs. 2;

Gründe

Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet.