I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2012 -
1. Die Klage wird auch im Übrigen abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger auch im Übrigen zu tragen.
II. Die Revision wird zugelassen.
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