c. Soweit .. das Stadtbezirksgericht Berlin-Marzahn die Bekl. verurteilt hat, dem Kl. ab dem aufgehobenen Kündigungstermin den entgangenen Arbeitsverdienst in Höhe des Durchschnittslohnes zu zahlen, muß das .. erstinstanzliche Urteil aufgehoben und das diesbezügliche Leistungsbegehren des Kl. als unzulässig abgewiesen werden.
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