Der Kl. war vom 17.3.1960 bis zum 30.9.1990 bei der Bekl. beschäftigt. Sein letztes monatliches Bruttoentgelt betrug 2.050,00 DM.
Am 27.9.1990 trafen die Parteien eine Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld, die u.a. folgende Regelungen enthielt:
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