LAG Chemnitz - Urteil vom 01.08.1995
9 Sa 402/95
Normen:
BAT-O Vergütungsgruppe Ib, §§ 19, 22, 23 ;

LAG Chemnitz - Urteil vom 01.08.1995 (9 Sa 402/95) - DRsp Nr. 1998/5885

LAG Chemnitz, Urteil vom 01.08.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 402/95

DRsp Nr. 1998/5885

Die Übernahme einer Aufgabe bzw. eines Aufgabenbereichs liegt vor, wenn losgelöst von der Person des Arbeitsplatzinhabers die von diesem ausgeübte Tätigkeit einer abstrakten Aufgabe zugeordnet werden kann, die vom Land nach Abwicklung einer Einrichtung fortgeführt wird.

Normenkette:

BAT-O Vergütungsgruppe Ib, §§ 19, 22, 23 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Anerkennung von Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O.

Der am 19. September 1940 geborene Kläger ist Diplommathematiker. 1969/70 führte der Kläger eine Zusatzausbildung im Fach Soziologie als Qualifizierung für Diplomierte anderer Fächer durch. Seine Promotion und Habilitation erfolgten im Gebiet der Soziologie.

Der Kläger arbeitet seit 1. Oktober 1965 an der vormaligen K und heutigen Universität L.

Zunächst war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann als wissenschaftlicher Assistent, Oberassistent und zuletzt Hochschuldozent im Bereich Soziologie tätig. Sein Forschungsgebiet war "Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik für Soziologen".