Die 52jährige Klägerin ist seit 1977 als "Sachbearbeiterin für Lohn/Gehalt und Studiengebühren" für den Bereich Haushalt mit einem Bruttogehalt von monatlich DM 2.500,00 an der Ingenieurschule für Elektronik und Informationsverarbeitung G beschäftigt. In einem schriftlichen Änderungsvertrag vom 16. Juli 1991 haben die Parteien unter anderem vereinbart: "Alle bisherigen Regelungen des Arbeitsvertrages vom 01.11.1977 einschließlich erfolgte Änderungen verlieren ihre Gültigkeit und werden durch die Regelungen des
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