Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers nach dem
Der am 24.07.1946 geborene Kläger absolvierte vom 01.09.1965 bis zum 28.07.1969 ein Studium an der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig in der Studienrichtung Sportwissenschaft. Am 28.07.1969 erwarb er den Hochschulabschluss mit dem Gesamtprädikat "befriedigend" sowie den akademischen Grad "Diplomsportlehrer für den Volkssport".
Nach dem Studium war er vom 01.09.1969 bis 30.11.1983 als Kreissportlehrer beim Deutschen Turn- und Sportbund der DDR (DTSB), Kreisvorstand ... tätig.
Seit dem 01.12.1983 ist der Kläger durchgehend im Schuldienst beschäftigt. Er wird jetzt im Dienst des beklagten Landes als Lehrer an den berufsbildenden Schulen in ... eingesetzt und unterrichtet die Fächer Sport und Sozialkunde.
Nach Inkrafttreten der Regelungen des
Mit Schreiben vom 15.02.1993 legte der Kläger gegenüber der damaligen Bezirksregierung Halle Einspruch gegen die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IV a
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