LAG Chemnitz - Urteil vom 24.10.1995
8 Sa 1536/94
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 10.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 3825/94

LAG Chemnitz - Urteil vom 24.10.1995 (8 Sa 1536/94) - DRsp Nr. 2002/2552

LAG Chemnitz, Urteil vom 24.10.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 1536/94

DRsp Nr. 2002/2552

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen einer Tätigkeit des Klägers für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (im Folgenden MfS).

Der am ... geborene Kläger (geschieden, 2 Kinder) absolvierte von 1969 bis 1972 ein Ingenieurstudium an der Ingenieurschule der Deutschen Post in Leipzig. Ab 1972 war er beim Post- und Fernmeldeamt ... beschäftigt, ab 1978 als Abteilungsleiter des Technischen Dienstes. Seit dem 01.01.1991 ist der Kläger in der Planungsstelle für fernmeldetechnische Inneneinrichtungen des Fernmeldeamtes ... als Sachbearbeiter in der Vergütungsgruppe III zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt 3.000 DM tätig.