LAG Chemnitz - Urteil vom 29.12.1995
4 Sa 808/95
Normen:
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O-O (vom 8.5.1991) § 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 9930/94

LAG Chemnitz - Urteil vom 29.12.1995 (4 Sa 808/95) - DRsp Nr. 1998/5841

LAG Chemnitz, Urteil vom 29.12.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 808/95

DRsp Nr. 1998/5841

Zutreffende Eingruppierung einer beamteten Lehrerin (hier: Diplomlehrerin für Englisch).

Normenkette:

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O-O (vom 8.5.1991) § 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Englisch.

Die Klägerin, die seit 1954 Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist, erwarb nach einem vierjährigen Studium Institut für Lehrerbildung in ... am 6.7.1957 den Fachschulabschluß als Lehrerin für die Unterstufe.

Bereits im Jahre 1958 begann die Klägerin, sich im Fach Englisch weiterzuqualifizieren. Sie absolvierte Volkshochschullehrgänge im Fach Englisch für die Mittelschule sowie Englisch für die Reifeprüfung und hat die Prüfung für Sprachkundige der Stufen I, II und II b in den Jahren 1968, 1971 und 1975 abgelegt. Sie hat darüber hinaus in den Jahren von 1971 bis 1979 an verschiedenen Fachkursen im Fach Englisch teilgenommen, die auf der Grundlage der verbindlichen Lehrprogramme für die Weiterbildung von Lehrern durchgeführt worden sind. Auf die der Klägerin erteilten Teilnahmebestätigungen (Bl. 39 bis 42 d. A.) wird Bezug genommen.