LAG Chemnitz - Urteil vom 31.08.1995
9 Sa 1475/94
Normen:
BAT-O Vergütungsgruppe III, Iva;

LAG Chemnitz - Urteil vom 31.08.1995 (9 Sa 1475/94) - DRsp Nr. 1998/5869

LAG Chemnitz, Urteil vom 31.08.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 1475/94

DRsp Nr. 1998/5869

Zur Einordnung eines Abschlußes an einem Institut für Lehrerbildung und anschließendem Studium an einer pädagogischen Hochschule

Normenkette:

BAT-O Vergütungsgruppe III, Iva;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.

Die am 06. August 1952 geborene Klägerin ist Lehrerin. Sie erlangte nach einer Ausbildung vom 01. September 1969 bis zum 31. Juli 1973 am 27. September 1973 am Institut für Lehrerbildung in L die Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für die Fächer Deutsch, Mathematik und Kunsterziehung. Auf das Zeugnis vom 27. September 1973 (Bl. 23 bis 25 d. A.) wird Bezug genommen. Am 01. August 1973 war die Klägerin als Lehrerin für untere Klassen tätig.

Vom 01. Februar 1990 bis zum 31. August 1992 besuchte die Klägerin in einem externen Verfahren die Pädagogische Hochschule L und bestand dort die Hochschulprüfungen für das Lehramt an Mittelschulen im Fach Deutsch mit Erfolg.

Der Beklagte stellte die Klägerin während der Lehrveranstaltungen vom Unterricht frei und gewährte ihr einen Tag je Woche Freistellung für das Studium. Schließlich übernahm er auch die gesamten Lehrgangskosten.