LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.08.1993
12 TaBV 9/93
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 20/92

LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.08.1993 (12 TaBV 9/93) - DRsp Nr. 2002/15766

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.08.1993 - Aktenzeichen 12 TaBV 9/93

DRsp Nr. 2002/15766

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Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, bestimmte Teile der Konzern-Handbücher (Policy-Books) dem Antragsteller (AntrSt.) und Betriebsrat (BR) in deutscher Übersetzung zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeitgeberin ist eine US-amerikanische Frachtfluggesellschaft, die in ihrer Niederlassung am Flughafen Frankfurt/Main im Bodenbetriebsbereich ca. 50 Mitarbeiter beschäftigt. Der AntrSt. hatte sich mehrfach über die Grundlagen der Tätigkeit des für die Sicherheit der transportierten Frachtgüter im Betriebsbereich Frankfurt/Main tätigen Sicherheitsexperten zu informieren versucht und diesbezügliche Unterlagen verlangt (Schreiben vom 03.03.1992, Bl. 5 d. A. und Anwaltsschreiben vom 09.04.1992, Bl. 6 d. A.). Erstmals im. vorliegenden Beschlussverfahren hatte dann die AntrG. Auskunft über die Kapitel ihrer Handbücher erteilt, in denen die "Sicherheitsaspekte", die der Tätigkeit des Experten ... zugrunde liegen, angesprochen sind. Die entsprechenden Texte sind in englischer Sprache vorgelegt (Bl. 19 28 d. A.).

Daraufhin haben die Beteiligten das Verfahren hinsichtlich der ursprünglich auf noch verfolgten Auskunftsanspruch- übereinstimmend für erledigt erklärt (Bl. 31 d. A.).