LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.05.1990
12 TaBVGa 113/90
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 11.04.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BVGa 10/90

LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.05.1990 (12 TaBVGa 113/90) - DRsp Nr. 2002/15796

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.05.1990 - Aktenzeichen 12 TaBVGa 113/90

DRsp Nr. 2002/15796

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten im Eilbeschlussverfahren über die Durchführung der mit Wahlausschreiben vom 22.03.1990 vom aus den Beteiligten zu 2) bis 4) bestehenden Wahlvorstand für den Bereich der von der Beteiligten zu 1) betriebenen Schule ausgeschriebenen Betriebsratswahl.

In dieser privaten Handelsschule werden vom Arbeitsamt zugewiesene Umschüler von nach Meinung der Beteiligten zu 1) als "freie Mitarbeiter" tätigen Lehrkräften in insgesamt 18-monatigen Kursen (darunter 6 Monate im Rahmen einer sog. Übungsfirma) aufgrund sog. außerbetrieblicher Umschulungsverträge (Muster Bl. 15 ff. d.A.) zu Bürokaufleuten ausgebildet. Neben diesen Lehrkräften sind an der Schule als Angestellte die Beteiligten zu 5), 6), 8) und 9) und ferner zwei Arbeiter, die Beteiligten zu 7) und 10) tätig.

Wegen der Einzelheiten des sonstigen erstinstanzlich ermittelten Streitstoffs und der erstinstanzlichen Antragstellung durch die Beteiligte zu 1) und die Beteiligten zu 5) bis 10) einerseits und die Beteiligten zu 2 - 4) andererseits wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses (Bl. 121 - 124 d.A.) verwiesen.