LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.09.1990
4 TaBV 107/90
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BV 32/89

LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.09.1990 (4 TaBV 107/90) - DRsp Nr. 2002/15794

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.09.1990 - Aktenzeichen 4 TaBV 107/90

DRsp Nr. 2002/15794

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten in dem von der Gesamtvertretung des fliegenden Personals ... (...) der als Antragstellerin eingeleiteten Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des durch Einigungsstellenspruch vom 5.9.1989 aufgestellten Sozialplanes. Anlass für die Aufstellung dieses Sozialplanes ist die durch inzwischen erfolgte - Ausmusterung von 5 Flugzeugen des Flugzeugmusters B 727 bewirkte Stilllegung der Flotte B 727 bei der ... . Hiervon sind 75 Mitglieder des auf diesem Flugzeugmuster eingesetzten Cockpitpersonals (Kapitäne, Copiloten, Flugingenieure) betroffen, für die im Bereich der ... auf dem Flugzeugmuster B 727 es keine Einsatzmöglichkeit mehr gibt.

Die Einigungsstelle war zwischen der ... und der ... (...) - als konzernverbundene Arbeitgeber - einerseits und der ... der ... und der ... (Konzernvertretung) andererseits gebildet worden..