I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsteller (Betriebsrat) mit ggf. gerichtlich zu ersetzender Zustimmung der Antragsgegnerin den Leiter der Technologieberatungsstelle des DGB Landesbezirk Hessen (Frankfurt), ..., als Sachverständigen - hilfsweise: als Berater zur Beantwortung bestimmter Fragen im Zusammenhang mit der Organisations- und EDV Umstellung im Betrieb der Antragsgegnerin zuziehen darf.
Im Zuge der Neuordnung des ...-Konzerns wurde der Bereich "Foto" aus der ...-GmbH, ausgegliedert und für ihn aus Gründen der Standortkonzentration und einer Verbesserung des Waren- und Materialflusses die Antragsgegnerin gegründet. Sie beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter, im Zuge der organisatorischen Neustrukturierung erstellte die Unternehmensberatung ..., ... im Dezember 1988 eine Kurzanalyse zur sog.
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