Die Parteien streiten im Wege des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung über den Anspruch der Verfügungsklägerin (im Folgenden nur: Klägerin) auf Auszahlung einer Netto-Teilvergütung für den Monat Mai 1996.
Die Klägerin ist seit dem 01. September 1991 als Sekretärin und Assistentin des Geschäftsführers der Verfügungsbeklagten (im Folgenden nur: Beklagten) angestellt, zuletzt zu einer Vergütung von 6.250,-- DM brutto im Monat.
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