LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.1994
5 Sa 732/94
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2783,93

LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.1994 (5 Sa 732/94) - DRsp Nr. 2002/15757

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 5 Sa 732/94

DRsp Nr. 2002/15757

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auf Dauer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Der am 15.03.1936 geborene, also zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung 58-jährige Kläger ist verheiratet und Vater eines minderjährigen Kindes. Er ist bei der Beklagten, einer großen Versicherungsgesellschaft, seit dem 15.10.1965 beschäftigt. Als erster Schadenssachbearbeiter erhält er DM 6.000,-- brutto im Monat.