LAG Hamm vom 20.10.1987
6 Sa 1336/87
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
DB 1988, 53
DRsp VI(610)203b-c

LAG Hamm - 20.10.1987 (6 Sa 1336/87) - DRsp Nr. 1992/11781

LAG Hamm, vom 20.10.1987 - Aktenzeichen 6 Sa 1336/87

DRsp Nr. 1992/11781

Entscheidung des Arbeitgebers über einen Antrag auf Abschluß einer Ä tarifvertraglich ermöglichten Ä Vorruhestandsvereinbarung unter Bindung an den Maßstab billigen Ermessens (§ 315 BGB); (c) berechtigte Ablehnung wegen Nichterlangung eines Zuschusses von der Bundesanstalt für Arbeit.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

(b) »Auch wenn die Tarifvertragsparteien keinen Zwang zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung für den Arbeitgeber normiert haben, steht die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers nicht in seinem freien Belieben; die Nichtannahme ist nur verbindlich, wenn sie billigem Ermessen i. S. von § 315 BGB entspricht.