I. Der Beschwerdeführer hat den Antragsgegner in einem Kündigungsschutzprozeß vertreten, der im Gütetermin vom 27. September 1991 vor dem Arbeitsgericht Hamm nach Erörterung der Sach- und Rechtslage durch einen Vergleich beendet worden ist.
Der Antragsteller hat mit seinem am 21. August 1992 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antrag darum gebeten, folgende Gebühren und Auslagen gemäß § 19 BRAGO gegen den Antragsgegner festzusetzen:
Streitwert: 7.440,-- DM
Prozeßgebühr, §§ 11, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO - 409,-- DM
Erörterungsgebühr, §§ 11, 31 Abs. 1 Nr.4 BRAGO - 409,-- DM
Vergleichsgebühr, §§ 11, 23 BRAGO - 409,-- DM
Postgebührenpauschale, § 26 BRAGO - 40,-- DM
Schreibauslagen, § 27 BRAGO - 5,-- DM
Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Gütetermins: 52 km x 0,45 DM - 23,40 DM
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