Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis über den 08. August 1988 hinaus fortbesteht.
Der am 28.11.1926 geborene, geschiedene Kläger, Mitglied der I. M., schloß 1943 seine Lehre als Autoschlosser ab. Nach Kriegsende arbeitete er im elterlichen Betrieb mit, den er später als Inhaber übernahm.
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