LAG Köln vom 20.03.1990
3 Sa 84/90
Normen:
BetrAVG § 16 ;
Fundstellen:
DB 1990, 1335
DRsp VI(610)222a

LAG Köln - 20.03.1990 (3 Sa 84/90) - DRsp Nr. 1992/11810

LAG Köln, vom 20.03.1990 - Aktenzeichen 3 Sa 84/90

DRsp Nr. 1992/11810

Anpassung von Betriebsrenten (§ 16 BetrAVG): Anpassung nach Maßgabe einer an Tarifgehaltssteigerungen orientierten Spannenklausel ohne Berücksichtigung der in einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit liegenden Steigerung des immateriellen Lebensstandards der aktiven Arbeitnehmer;

Normenkette:

BetrAVG § 16 ;

»... Der Wortlaut der für die Betriebsrente des Kl. maßgeblichen sogen. Spannenklausel .. ist eindeutig. Danach kann der Kl. ab 1. 5. 1989 nur eine Rentenanpassung verlangen, die an der Tarifgehaltssteigerung von 1,2 % orientiert ist.