LAG Nürnberg - Urteil vom 24.05.2017
4 Sa 564/16
Normen:
HGB § 74 Abs. 1; HGB § 74 Abs. 2; BGB § 323 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2017, 8
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 31.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 498/16

LAG Nürnberg - Urteil vom 24.05.2017 (4 Sa 564/16) - DRsp Nr. 2017/11348

LAG Nürnberg, Urteil vom 24.05.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 564/16

DRsp Nr. 2017/11348

Erklärt der Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers - hinsichtlich der vereinbarten Karenzentschädigung - und ergebnisloser Nachfristsetzung, sich künftig nicht mehr an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden zu fühlen, kann hierin eine rechtsgeschäftlich relevante Rücktrittserklärung gesehen werden. Diese beseitigt den Anspruch auf die Karenzentschädigung mit Wirkung "ex nunc".

Wegfall des Arbeitnehmeranspruchs auf Karenzentschädigung bei Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbotunbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers für die Zeit nach wirksamer Erklärung des Rücktritts) »Erklärt der Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers - hinsichtlich der vereinbarten Karenzentschädigung - und ergebnisloser Nachfristsetzung, sich künftig nicht mehr an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden zu fühlen, kann hierin eine rechtsgeschäftlich relevante Rücktrittserklärung gesehen werden. Diese beseitigt den Anspruch auf die Karenzentschädigung mit Wirkung „ex nunc“.«

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 31.10.2016, Az.: 6 Ca 498/16, - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert.