Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer dem Kläger (Kl.) mit Schreiben des bekl. Landkreises vom 9.6.1993 zugegangenen außerordentlichen Kündigung.
Der am 15.10.1945 geborene Kl. ist seit dem 18.12.1989 bei dem bekl. Landkreis bzw. dessen Rechtsvorgänger beschäftigt, zuletzt als Sachbearbeiter für Abfallwirtschaft.
Erklärung des Kl. betr. MfS-Mitarbeit Schreiben der Gauck-Behörde an den Bekl. Kündigung Begründung der Kündigung Vorbringen des Kl.
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