LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.05.1995
2 Sa 254/95
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 20.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1202/94

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.05.1995 (2 Sa 254/95) - DRsp Nr. 2001/14321

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 254/95

DRsp Nr. 2001/14321

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis auf Dauer besteht.

Der Beklagte hat im Rahmen einer Vereinbarung mit dem städtischen Krankenhaus S. dafür Sorge zu tragen, dass Extrawachen auf den Stationen dieser Klinik zur Verfügung stehen. Die Extrawachen werden überwiegend von Medizinstudenten versehen. In den einzelnen Stationen, in denen jeweils Listen mit Personen bestehen, die sich bereit erklärt haben, Extrawachen zu leisten, hängt der Stationspfleger zum 15. eines Monats den Dienstplan für Extrawachen für den folgenden Monat aus. Für die noch vakanten Dienste können sich Extrawachen eintragen. Der Kläger, der die Prüfung als Krankenpfleger abgelegt hat, ist Medizinstudent und hat im Rahmen seines Studiums ein achtwöchiges Pflegedienstpraktikum abgelegt. In den Monaten August, September und Oktober 1991 hat er Extrawachen im städtischen Krankenhaus S. wahrgenommen. Nachdem er unter dem 02.06.1993 eine "Extrawachen Personalbogen-Erklärung" unterschrieben hatte, in der es u.a. heißt:

Einsatzzeiten können sich ändern, z.B. am Wochenende oder durch plötzliche Änderung im Stationsablauf. Ich bin verpflichtet, unverzüglich zu informieren, falls ich z.B. durch Krankheit vorgemerkte Extrawachen nicht übernehmen kann.