LAG Berlin - Urteil vom 28.10.1993
7 Sa 33/93
Normen:
BAT-O § 60 Abs. 1 ; SGB VI § 41 Abs. 4 Satz 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 73 Ca 16313/92

Lebensarbeitszeit: Beginn des Rentenalters - Widerspruch zwischen SGB VI und BAT-O

LAG Berlin, Urteil vom 28.10.1993 - Aktenzeichen 7 Sa 33/93

DRsp Nr. 2002/8048

Lebensarbeitszeit: Beginn des Rentenalters - Widerspruch zwischen SGB VI und BAT-O

1. Nach § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI sind § 60 Abs. 1 BAT-O und die dazugehörenden Übergangsvorschrift, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem das Rentenalter erreicht wird, unwirksam. 2. a) Unter einer Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt, in dem die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat, ist ausschließlich eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verstehen. b) Eine solche einzelvertragliche Vereinbarung kann auch durch eine tarifliche Vereinbarung, die - zufällig - erst innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen worden ist, nicht ersetzt werden.

Normenkette:

BAT-O § 60 Abs. 1 ; SGB VI § 41 Abs. 4 Satz 3 ;

Hinweise: