Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II für den Zeitraum von März bis August 2016 im Hinblick auf eine volle oder hälftige Anrechnung des Kindergeldes bei im hälftigen Wechselmodell erfolgender Kinderbetreuung und die auch insofern strittige Bestimmung des Bedarfs für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
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