SG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 04.01.2008
S 57 AY 69/06
Normen:
AsylbLG § 2 Abs. 1 ;

Leistungen für Asylbewerber, Leistungen in besonderen Fällen bei der rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 04.01.2008 - Aktenzeichen S 57 AY 69/06

DRsp Nr. 2008/20652

Leistungen für Asylbewerber, Leistungen in besonderen Fällen bei der rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

Eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG liegt auch bei einer von der Rechtsordnung missbilligten, subjektiv vorwerfbaren und zur Aufenthaltsverlängerung führenden Nutzung der Rechtsposition vor, die ein Ausländer durch vorübergehende Aussetzung der Abschiebung erlangt hat. Darunter fällt auch der Verbleib eines Ausländers in Deutschland, dem es möglich und zumutbar wäre, auszureisen und sich nicht zur Beschaffung der notwendigen Ausreisedokumente bemüht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 Abs. 1 ;