Der Klägerin zu 1 wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 16. Mai 2018 - L
Auf die Beschwerde der Klägerin zu 1 wird der Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 16. Mai 2018 - L
Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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