BSG - Beschluss vom 14.05.2020
B 14 AS 161/18 B
Normen:
SGG § 153 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
LSG Thüringen, vom 16.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 32/15
SG Altenburg, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 877/13

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB IIVoraussetzungen für eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren

BSG, Beschluss vom 14.05.2020 - Aktenzeichen B 14 AS 161/18 B

DRsp Nr. 2020/9302

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Voraussetzungen für eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren

Tenor

Der Klägerin zu 1 wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 16. Mai 2018 - L 7 AS 32/15 - gewährt.

Auf die Beschwerde der Klägerin zu 1 wird der Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 16. Mai 2018 - L 7 AS 32/15 - aufgehoben, soweit das Landessozialgericht ihre Klage gegen "den Bescheid" des Beklagten vom 20. April 2017 abgewiesen hat.

Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 4 ;

Gründe

I