Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. März 2019 - L
Die Anträge der Kläger zu 1. bis 4., ihnen für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin H. beizuordnen, werden abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Kläger begehren vom beklagten Jobcenter höhere Leistungen nach dem SGB II. Das angerufene
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|