SG Berlin, vom 08.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 157 AS 2335/20
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen EU-BürgerRückausnahme vom Leistungsausschlussfünfjähriger AufenthaltMeldung bei der jeweils zuständigen Meldebehörde
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2020 - Aktenzeichen L 31 AS 602/20 B ER
DRsp Nr. 2020/8897
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen EU-BürgerRückausnahme vom Leistungsausschlussfünfjähriger AufenthaltMeldung bei der jeweils zuständigen Meldebehörde
Voraussetzung für die Begründung eines zum Leistungsbezug führenden Rechts nach 5-jährigem Aufenthalt ist, dass die Meldung eines Antragstellers bei der - jeweils - zuständigen Meldebehörde inhaltlich zutreffend ist und zudem über den gesamten Zeitraum aufrechterhalten wurde.
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