Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. August 2019 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, und zwar noch für einen Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis 29. Februar 2017.
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