Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.05.2019 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit von August 2016 bis Januar 2017 im Rahmen einer abschließenden Bewilligung.
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