SG Berlin - Urteil vom 31.10.2006
S 94 AS 12047/05-06
Normen:
BAföG; SGB II § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 7 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 § 7 Abs. 5 S. 2 ; SGG § 95 § 96 Abs. 1 ;

Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Ausbildungsförderung

SG Berlin, Urteil vom 31.10.2006 - Aktenzeichen S 94 AS 12047/05-06

DRsp Nr. 2007/20605

Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Ausbildungsförderung

Aufgrund der abstrakten Förderungsfähigkeit nach dem BAföG greift der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II auch dann, wenn der Arbeitsuchende zwar keine Ausbildungsförderung erhält, weil er seine Ausbildung bzw sein Studium an einer nicht förderungsfähigen privaten Ausbildungsstätte absolviert, der Ausbildungsabschluss bzw Studiengang an anderen Bildungseinrichtungen jedoch nach BAföG förderungsfähig wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BAföG; SGB II § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 7 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 § 7 Abs. 5 S. 2 ; SGG § 95 § 96 Abs. 1 ;