ArbG Berlin, vom 29.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 28775/92
Leistungsklage: Bestimmtheit bei Beschäftigungsanspruch
LAG Berlin, Urteil vom 13.06.1994 - Aktenzeichen 9 Sa 134/93; 9 Sa 57/94
DRsp Nr. 2002/8034
Leistungsklage: Bestimmtheit bei Beschäftigungsanspruch
1. Der Antrag eines Arbeitnehmers, ihn entsprechend einer bestimmten Gehaltsgruppe des anzuwendenden Tarifvertrages zu beschäftigen, entspricht nicht dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2ZPO.2. Zum Inhalt und Umfang des Beschäftigungsanspruches sowie der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.