Der Kläger ist seit dem 1. Juli 1980 aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 25. April 1980 bei der Beklagten, die im Land Nordrhein-Westfalen die Spielcasinos in A, und B betreibt, beschäftigt. Er ist im Spielcasino B eingesetzt und gehört dem sogenannten spieltechnischen Personal an.
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