Der Kläger ist seit dem 1. Juli 1976 aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 17. März 1976 bei der Beklagten, die im Land Nordrhein-Westfalen die Spielcasinos in A, D und B betreibt, beschäftigt. Er ist im Spielcasino B eingesetzt und gehört zum spieltechnischen Personal.
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