Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. März 2016 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Beteiligten werden der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 4. Dezember 2014 und dessen Verfügung vom 8. Oktober 2014 aufgehoben. Das Löschungsverfahren wird eingestellt.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
I.
Der Beteiligte begehrt die Einstellung des Verfahrens auf Löschung imVereinsregister.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|