OLG Stuttgart - Urteil vom 31.08.2022
4 U 17/22
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2 analog; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 12; GG Art. 19 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2022, 2451
MDR 2022, 1546
MMR 2023, 298
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 13.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 409/21

Löschung und Unterlassung einer im Internet abgegebenen Bewertung über eine RechtsanwaltskanzleiEin-Sterne-Bewertung nebst Kommentar zur Leistung eines Rechtsanwalts als WerturteilBeruhen einer Bewertung auf Erfahrungen aus einem mandatsbezogenen geschäftlichen Kontakt

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2022 - Aktenzeichen 4 U 17/22

DRsp Nr. 2022/14502

Löschung und Unterlassung einer im Internet abgegebenen Bewertung über eine Rechtsanwaltskanzlei Ein-Sterne-Bewertung nebst Kommentar zur Leistung eines Rechtsanwalts als Werturteil Beruhen einer Bewertung auf Erfahrungen aus einem mandatsbezogenen geschäftlichen Kontakt

Die Ein-Sterne-Bewertung nebst Kommentar "nicht empfehlenswert und "kritisch: Professionalität" zur Leistung eines Rechtsanwalts auf einer Internetplattform stellt ein Werturteil dar, das nach dem objektiven Sinngehalt einen Tatsachenkern aufweist, wonach die Bewertung auf Erfahrungen aus einem mandatsbezogenen geschäftlichen Kontakt beruht.

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.01.2022, Az. 11 O 409/21, wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart und das Urteil des Senats sind vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Löschungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 EUR, im Übrigen ohne Sicherheitsleistung.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 3.000,00 EUR.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1 S. 2 analog; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 12; GG Art. 19 Abs. 3;

Gründe

I.

1. 2. 3.