Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.01.2022, Az.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil des Landgerichts Stuttgart und das Urteil des Senats sind vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Löschungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 EUR, im Übrigen ohne Sicherheitsleistung.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 3.000,00 EUR.
I.
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