Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.09.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Streitig ist, ob die Übertragung einer Versorgungsverpflichtung zugunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers von der zusagenden GmbH auf einen Pensionsfonds zum Zufluss von steuerbarem Arbeitslohn führt.
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