LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.2004
L 10 LW 4563/04 AK-B
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 09.09.2004

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.2004 (L 10 LW 4563/04 AK-B) - DRsp Nr. 2006/6573

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen L 10 LW 4563/04 AK-B

DRsp Nr. 2006/6573

Gründe:

I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ablehnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten einer Untätigkeitsklage durch das Sozialgericht.

Die am .... 1954 geborene Antragstellerin war vom 1. August 1976 bis zum 31. Januar 1991 als landwirtschaftliche Unternehmerin versicherungs- und beitragspflichtig zur landwirtschaftlichen Alterskasse. Seither entrichtet sie freiwillige Beiträge [AS 64 Verw.Akte]. Mit Schreiben vom 23. September 2003, bei der Antragsgegnerin eingegangen am 24. September 2003 [AS 57 Verw.Akte], fragte die Antragstellerin "wegen familiärer Probleme" an, ob die Möglichkeit bestehe, die freiwillige Weiterversicherung ruhen zu lassen. Die Antragstellerin fragte weiterhin, welche Auswirkungen dies auf ihr Altersgeld habe und bedankte sich "für eine ausführliche Informationen" im Voraus.