LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 01.12.2020
L 39 SF 41/18 B E
Vorinstanzen:
vom 01.12.2020

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 01.12.2020 (L 39 SF 41/18 B E) - DRsp Nr. 2021/2253

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2020 - Aktenzeichen L 39 SF 41/18 B E

DRsp Nr. 2021/2253

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 12. Januar 2018 aufgehoben. Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 29. Juni 2017 wird geändert. Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung der Antragstellerin wird auf 937,13 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des gebührenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Gründe:

I.

Die Antragstellerin begehrt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als beigeordnete Rechtsanwältin eine höhere Rechtsanwaltsvergütung aus der Landeskasse