LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 03.06.2005
L 4 RJ 1/04
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 54/01

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 03.06.2005 (L 4 RJ 1/04) - DRsp Nr. 2009/10118

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.06.2005 - Aktenzeichen L 4 RJ 1/04

DRsp Nr. 2009/10118

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.11.2003 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten der Klägerin werden auch im Berufungsverfahren nicht erstattet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes die Gewährung von Altersruhegeld (ARG). Sie ist Witwe des am 00.00.1999 verstorbenen Herrn K L (Antragsteller).

Der am 00.00.1922 in O bei Krakau/Polen geborene Antragssteller war Jude. In der Zeit von September 1939 bis November 1940 hielt er sich in Wadowice/Polen auf. Er wurde im November 1940 in verschiedene Zwangsarbeiter-/Konzentrationslager verbracht. Im April 1945 wurde der Antragsteller befreit. Ende April/Mai 1947 wanderte er nach Israel aus und erwarb die israelische Staatsangehörigkeit. Am 00.00.1947 heiratete er die Klägerin.