Die Entschädigung des Erinnerungsführers für die Teilnahme an der Begutachtung am 8. Januar 2020 wird auf 387,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Erinnerungsführer ist Berufungskläger im Verfahren
Mit beim Landessozialgericht am 11. Februar 2020 eingegangenem Entschädigungsantrag beantragte der Erinnerungsführer eine Entschädigung in Höhe von 434,59 EUR für die Teilnahme an dem Begutachtungstermin (Fahrtkosten 205,00 EUR, Verdienstausfall für zwei Tage 345,34 EUR brutto, Übernachtungskosten 75,00 EUR = insgesamt 625,34 EUR).
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